AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regelt MU Videoagentur GmbH, Mathildenstr. 6, 80336 München, die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten.

1. Geltungsbereich
Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn MU Videoagentur GmbH diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

2. Vertragsschluss und Vertragsdurchführung
Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von MU Videoagentur GmbH erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang angenommen werden.

Im Angebot werden die einzelnen Produktionsschritte und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt.

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die MU Videoagentur GmbH muss mindestens eine Kalenderwoche schriftlich im Voraus benachrichtigt werden, falls sich ein bereits fixiertes Produktionsdatum ändert. Andernfalls behalten wir uns vor, 50% des Auftragsvolumens für den Ausfall in Rechnung zu stellen.

Ein Drehtag und/oder Postproduktionstag besteht aus acht Stunden.

Für die Speicherung von Material übernehmen keine Haftung für eventuell aufkommende Schäden, die aufgrund des Providers auftreten könnten.

Die Produktionszeit, in der MU VaaS Paket Leistungen in Anspruch genommen werden müssen ist ab drei Paketen sechs Monate und ab zehn Paketen 12 Monate. Die Leistungen entfallen nach dieser Zeit, wenn nicht anders schriftlich abgesprochen.

3. Preise
Leistungen, die für den Kunden erbracht werden, sind vergütungspflichtig, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Dies gilt insbesondere für Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

Preise sind Nettobeträge, auf die durch den Kunden die gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Fallen Verbrauchsmaterialien oder Kosten für technische Ausarbeitungen an, werden diese nach dem tatsächlichen Aufwand gesondert berechnet. Fahrt- und Reisekosten, einschließlich der erforderlichen Versicherungen, werden im üblichen Umfang berechnet. Für die Nutzung eines PKW eine Pauschale von 0,60 €/km vereinbart, wenn der tatsächliche nachgewiesene Aufwand nicht höher ist.

4. Zahlungen
Die Vergütung ist bei Ablieferung von Teilleistungen, soweit vertragsgemäß erbracht, fällig. Eine Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Mit Vertragsabschluss ist MU Videoagentur GmbH berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Der Kunde ist zur Abnahme vertragsgemäß erbrachter Produktionsschritte verpflichtet. Die Abnahme erfolgt entsprechend der im Angebot genannten Produktionsschritte. Sie darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Die Abnahme hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Sie gilt als erfolgt, wenn der Kunde sie nicht binnen sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert, vorausgesetzt das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen.

5. Urheberrecht
Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen, Daten und Informationen berechtigt ist und stellt MU Videoagentur GmbH von Ersatzansprüchen Dritter frei.

Verträge sind in der Regel Urheberwerkverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet sind. Die eingeräumte Nutzung wird zeitlich, räumlich und inhaltlich im Angebot festgelegt. Eine darüber hinausgehende Nutzung durch den Kunden ist nicht gestattet. Im Zweifel wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und die Einräumung von Unterlizenzen ist honorarpflichtig bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Die Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei MU Videoagentur GmbH.

Soweit nicht anders vereinbart ist MU Videoagentur GmbH berechtigt, die erstellten Werke mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. Weiter ist MU Videoagentur GmbH berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden (ggfs. Endkunden) als Referenz zu veröffentlichen.

Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch MU Videoagentur GmbH angefertigt werden, verbleiben bei MU Videoagentur GmbH.

Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

6. Speicherung
MU Videoagentur GmbH hat das Recht, die Produktion in jeder technischen Form zu archivieren und abrufbar zu speichern. Es wird keine Haftung für eventuell aufkommende Schäden, die aufgrund des Providers beim Hosting auftreten könnten, übernommen.

7. Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet MU Videoagentur GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von MU Videoagentur GmbH.

Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

Soweit Mängel einer Leistung von MU Videoagentur GmbH behebbar sind, tritt eine Schadensersatzpflicht von MU Videoagentur GmbH für diese Mängel erst dann ein, wenn der Kunde von MU Videoagentur GmbH die beanstandeten Mängel schriftlich mitgeteilt und MU Videoagentur GmbH die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.

8. Kündigung
Verträge werden für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann, vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung, ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigungen bedürfen der Textform.

9. Geheimhaltung
Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt.

10. Lieferanten
Soweit nicht anders vereinbart, werden Rechnungen von Lieferanten 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug beglichen. Wird ein Lieferant mit der Herstellung eines Werks beauftragt, sind in dem vereinbarten Preis die vollständigen Herstellungskosten enthalten. Der Lieferant räumt MU Videoagentur GmbH im Zweifel ein ausschließliches, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht ein. Er versichert, dass er zur Einräumung von Nutzungsrechten befugt ist. Der Lieferant informiert MU Videoagentur GmbH darüber, ob und in welchem Umfang Rechte Dritter bestehen und stellt MU Videoagentur GmbH von Ersatzansprüchen Dritter frei.

11. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, für an MU Videoagentur GmbH übergebene Gegenstände einen ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten.

12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist München ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit im Übrigen nicht.